Cookies und Datenschutz

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Wir, Helfenstein Immobilienservice (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Für erweiterte Funktionen wie Live-Chat, Bewertungen und Analysen verwenden wir Cookies und Dienste von Drittanbietern.

Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt springen
Erbimmobilie

Ein Haus geerbt.
Und jetzt?

Ein Erbe bringt selten nur Freude — oft auch Verantwortung, offene Fragen und eine Immobilie, um die sich plötzlich jemand kümmern muss. Wir begleiten Erben im Filstal diskret und ohne Zeitdruck: erst Klarheit, dann Entscheidung.

Ordnung schaffen

Erbschein, Grundbuch, Unterlagen — wir sagen Ihnen, was wirklich gebraucht wird, und helfen beim Zusammentragen. Vieles liegt näher, als es sich anfühlt.

Wert kennen

Eine neutrale, kostenlose Bewertung vor Ort. Sie ist die Grundlage für jede gute Entscheidung — verkaufen, vermieten, behalten oder auszahlen.

In Ruhe entscheiden

Erst wenn Sie (und ggf. die Erbengemeinschaft) sicher sind, beginnt die diskrete Vermarktung. Kein Schild im Garten, wenn Sie es nicht wollen.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben,
eine Immobilie.

Wo mehrere Menschen erben, treffen Erinnerungen, Erwartungen und Finanzen aufeinander. Unsere Erfahrung: Ein neutraler Marktwert beruhigt fast jede Diskussion — er ersetzt Gefühl durch Grundlage.

Wir sprechen auf Wunsch mit allen Beteiligten, dokumentieren transparent und vermarkten erst, wenn die Gemeinschaft trägt. So bleibt am Ende mehr als der Erlös: ein Ergebnis, hinter dem alle stehen.

Häufige Fragen

Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Nein. Lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung — Erbschein, Grundbuchberichtigung und ein realistischer Marktwert kommen zuerst. Eine kostenlose Bewertung schafft die Grundlage, ohne dass Sie sich festlegen.

Was gilt steuerlich beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Für die Spekulationsfrist zählt in der Regel der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser die Immobilie erworben hat — nicht der Erbfall. War die Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz oder wurde sie selbst bewohnt, bleibt der Verkauf meist steuerfrei. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater; wir liefern die Unterlagen und Werte dazu.

Wir sind mehrere Erben und uneins — was nun?

Das ist der Normalfall, kein Sonderfall. Ein neutraler Marktwert vom Makler nimmt Druck aus der Diskussion: Erst wenn alle wissen, worüber gesprochen wird, lässt sich fair entscheiden — verkaufen, auszahlen oder behalten.

Das Haus ist noch voll eingerichtet. Ist das ein Problem?

Nein. Wir vermarkten Immobilien im Filstal regelmäßig in genau diesem Zustand und koordinieren auf Wunsch Entrümpelung und kleine Herrichtungen mit regionalen Partnern — erst nach Ihrer Entscheidung, nie davor.

Hinweis: Steuerliche Angaben sind allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung — verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder Notar.